Auswege aus den Schulden

Der Weg aus den Schulden ist möglich! Wir helfen Ihnen einem Neuanfang ohne Schulden zu schaffen.

Es gibt verschiedene Arten von Schulden, wie z.B. Miet- und Energieschulden, Kredite, Bürgschaften, Telekommunikations- und Internetschulden oder Schulden bei Ämtern, die durch nicht bezahlte Rechnungen entstehen. Wenn der Schuldner in die Situation gerät, dass nach Abzug der Lebenshaltungskosten das monatliche Einkommen nicht mehr ausreicht, um Kreditraten zu tilgen oder Rechnungen zu zahlen, spricht man von Überschuldung.

Die Schuldnerberatung des Caritasverbandes des Landkreises Lörrach umfasst eine fachliche Sozialberatung auf Grundlage der Insolvenzordnung und richtet sich an abhängig Beschäftigte und Rentner im Landkreis Lörrach. Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II werden im Jobcenter beraten.

Die Rechtsgrundlage für Verbraucherinsolvenzen (Insolvenzverordnung) regelt die Einhaltung bestimmter Vorgehensweisen (z.B. außergerichtlicher Einigungsversuch), die Vorlage von angemessenen Vorschlägen und Angeboten an Gläubiger (pfändbares Einkommen, Erbschaften) und beinhaltet Information zu anerkannten Stellen, die die für einen Insolvenzantrag erforderlichen Bescheinigungen ausstellen dürfen. Die Bestimmungen des Gesetzgebers legen außerdem fest, dass in einem Verbraucherinsolvenzverfahren keine Mindestbeträge an Gläubiger bezahlt werden müssen, damit jeder Schuldner die Möglichkeit auf einen finanziellen Neuanfang erhält.   

Die Beratung der Fachstelle der Caritas erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und auch der persönlichen Situation der Betroffenen. Unser Ziel ist es, den Betroffenen wirtschaftliche und psychische Stabilität zu geben und einen Ausweg zu finden. Hierbei wird in erster Linie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung angestrebt. Als erster Schritt erfolgt eine Überprüfung und Aufstellung der Situation hinsichtlich Gläubigerforderungen und benötigter Ressourcen für den Lebensunterhalt sowie Unterstützung bei der Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte. In Abgrenzung zu der Abwicklung von Insolvenzen durch Rechtsanwälte, wird bei der Schuldnerberatung des Caritasverbands nicht nur die wirtschaftliche, sondern insbesondere auch die persönliche Situation des Schuldners berücksichtigt.

Die einzelnen Schuldenfälle sind sehr individuell und unterschiedlich. Dafür werden als weiterer Schritt passende Regulierungsmöglichkeiten erarbeitet: Verhandlungen mit Gläubigern, Vorschläge zur Raten- oder Einmalzahlung. Im Fall der Ablehnung durch die Gläubiger wird gemeinsam mit dem betroffenen Schuldner ein Insolvenzantrag bei Gericht gestellt.

Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen einen Ausweg aus der Schuldensituation zu finden.

Online Beratung

Wenn Sie unsere Beratungsstelle vor Ort nicht persönlich aufsuchen können, steht Ihnen die Online-Beratung per E-Mail zur Verfügung. Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von drei Werktagen.
Die Schuldnerberatung per Mail ist kostenlos, anonym und sicher.