Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für den Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.

Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des Caritasverbandes für den Landkreis Lörrach e.V. die Arbeitsgrundlage. Wir ermutigen daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden. 

Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber*innen im Caritasverband für den Landkreis Lörrach e. V. verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:

  • ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
  • Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle

Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter: www.sicher-melden.de/caritasfreiburg

Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:

Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de

Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.

Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.

Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weitere Informationen zum Thema
Download Hinweisgeberschutzsystem-PDF »

Datenschutzbeauftragter

Herr Jörg Leuchtner (Rechtsanwalt)
Freiburger Datenschutzgesellschaft mbH
Luisenstr. 5
79098 Freiburg
www.freiburger-datenschutzgesellschaft.de
info@freiburger-datenschutzgesellschaft.de

Ehrenamtskoordination

Sie interessieren sich für ehrenamtliche Mitarbeit im Caritasverband? Bitte wenden Sie sich an unsere Ehrenamtskoordinatorin:

Antje Heduschke
Mobil: 0151 - 6161 7667
Antje.Heduschke@caritas.loerrach.de


Fundraising

Die Mitarbeitende des Bereichs Fundraising unterstützt die Fachdienste bei der Acquise zusätzlicher finanzieller Mittel. Bei Antragstellungen arbeitet sie eng mit den fachlich zuständigen Personen in den Diensten zusammen. Der Schwerpunkt der Mittelakquise liegt darin, finanzielle Förderungen bei Stiftungen, Sozialfonds sowie Projektförderungen auf lokaler, Landes- oder Bundesebene zu beantragen.

 


Insoweit erfahrene Fachkraft

Das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen steht in unserer Arbeit im Mittelpunkt. Gibt es Anhaltspunkte aus dem Umfeld eines Kindes, dass sein Wohl gefährdet ist, muss das Gefährdungsrisiko eingeschätzt werden. Daran sind das Kind, die Eltern und die verantwortlichen pädagogischen Kräfte beteiligt. Im Bereich des Kindsschutzes geht es darum, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII §8a) und das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ermöglichen allen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen, einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt für alle Berufsgeheimnisträger anonymisiert und kann daher auch ohne Einwilligung der/des Betroffenen oder ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen.
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, bei Bekanntwerden von „gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung“ eine ieF beratend hinzuzuziehen (nach §8a Abs.4 SGB VIII).

Aufgaben der ieF:

  • Moderation der Gefährdungseinschätzung
  • Unterstützt Fallverantwortlichen den Fall zu strukturieren
  • Beratung
  • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Elterngesprächen
  • Unterstützung bei der Erarbeitung eines kooperativen Kinderschutzplans
  • Versachlichung des Prozesses
  • Keine Fallverantwortung
  • Keine Gespräche mit Eltern/ Kinder/Jugendlichen

Ein Verzeichnis der ieF im Landkreis Lörrach finden Sie hier.