Transparenz und Compliance

Anschrift und Kontakt

Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Haagener Straße 17
79539 Lörrach
info@caritas-loerrach.de
Tel: 07621 / 92 75-0
Fax: 07621 / 92 75-38

Gründung, Satzung, Gemeinnützigkeit

Der Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. wurde am 2. Juli 1958 gegründet.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Lörrach.
Im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau ist der Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. unter der Nummer VR 410092 eingetragen.

Der Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Den jüngsten Freistellungsbescheid des Finanzamts Lörrach über die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft vom 02.03.2023 finden Sie hier.

Die Satzung des Caritasverbandes Lörrach e.V. vom 09.12.2014 finden Sie hier.

Geschäftsführung und Vorstand

Die Geschäfte des Caritasverbandes für den Landkreis Lörrach führen eine hauptamtliche Geschäftsführerin und ein ehrenamtlicher Vorstand. Der Vorstand wird vom ebenfalls ehrenamtlich tätigen Aufsichtsrat (Caritasrat) gewählt. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt.

Mitglieder des Vorstands

  • Dekan Gerd Möller, Vorsitzender (seit 29.10.2021)
  • Gerhard Zickenheiner, Stellvertrender Vorsitzender (seit 28.03.2022)
  • Gudrun Schemel, Geschäftsführerin

Seit Dezember 2007 ist Gudrun Schemel hauptamtliche Geschäftsführerin. Sie ist Dipl. Sozialpädagogin und Dipl. Betriebswirtin. Von 1988 bis 1999 war sie im Caritasverband im Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Anschließend arbeitete sie als Geschäftsführerin in der Erwachsenenbegegnungsstätte Freiburg-Weingarten und als Personalleiterin des Dorfhelferinnenwerkes Sölden.

Caritasrat

Der Caritasrat ist das Aufsichtsgremium, das den Vorstand berät und überwacht. Er besteht aus fünf Mitgliedern und ist ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Caritasrates werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

Mitglieder des Caritasrates

  • Josef Frey (MdL), Vorsitzender
  • Dr. Matthias Frank
  • Stefan Heinz (Leiter des Erich-Reisch-Hauses)
  • Eva Kerrom (seit 29.10.2021)
  • Kassian Buster-Hake (seit 29.10.2021)

Mitgliederversammlung

An der Spitze des Verbandes steht die Mitgliederversammlung, die juristisch der Souverän des Verbandes ist, und alle zwei Jahre zusammentritt.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl von Mitgliedern des Caritasrats, die Entlastung des Caritasrats, die Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge sowie Änderungen der Satzung und des Vereinszwecks, Beratung über Grundsatzfragen der Caritas, Anregung von neuen Aufgaben und Schwerpunkten in der Caritasarbeit und der Beschluss über die Auflösung oder Umwandlung des Verbands.

Personalstruktur

Der Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 97 Personen.

Zum 31. Dezember 2021 waren 88 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt, davon sieben als Geringfügig Beschäftigte, zwei Studenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und 26 Personen, die eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten.

Organigramm (link)

Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.

Vertrauen und Transparenz

Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für den Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.

Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des Caritasverbandes für den Landkreis Lörrach e.V. die Arbeitsgrundlage. Wir ermutigen daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden. 

Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber*innen im Caritasverband für den Landkreis Lörrach e. V. verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:

  • ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
  • Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.

Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter: www.sicher-melden.de/caritasfreiburg

Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:

Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de

Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.

Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.

Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.

Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weitere Informationen zum Thema
Download Hinweisgeberschutzsystem-PDF »

 

Elke Hall
T. +49 761 13791-201
ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de

Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Kartäuserstr. 47 / 79102 Freiburg